Antworten auf Ihre Fragen

Im Tourismus bewegen wir uns in einem komplexen Zuständigkeitsgefüge innerhalb des Bundes und zwischen Bund und Ländern, das den Tourismus als Querschnittsbranche prägt.

Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern ist vom Grundgesetz vorgegeben. Die Länder sind für Entwicklung und Vermarktung des Tourismus zuständig. Praktisch jedes Bundesland hat eine eigene Tourismusstrategie. Der Bund sorgt für geeignete Rahmenbedingungen, damit die Unternehmen gut wirtschaften können, vertritt die Interessen der deutschen Tourismuswirtschaft nach außen (v.a. EU und internationale Gremien) und nimmt eine koordinierende Funktion ein.

Auf Ebene des Bundes werden die für den Tourismus maßgeblichen Zukunftsaufgaben branchenübergreifend adressiert – so etwa beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz, bei der Allianz für Aus- und Weiterbildung, bei den Initiativen der Bundesregierung für einen klimafreundlicheren Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr, bei der Gigabitstrategie oder der Breitbandförderung.

Alle bestehenden Verantwortungsbereiche der verschiedenen Ressorts wie auch der Länder und Kommunen bleiben von der Arbeit der Plattform unangetastet.

Förderpolitik dient bestimmten Zielen, etwa dem Klimaschutz oder der Entwicklung ländlicher Räume, und ist notwendigerweise branchenübergreifend angelegt. Dies schließt nicht aus, dass Fördergelder genutzt werden können und sollen, um diese Ziele zum Wohle der Tourismuswirtschaft voranzutreiben. Das gilt z. B. für Mittel aus der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) oder der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW). Daneben werden aber auch tourismusspezifische Vorhaben mit eigenen Finanzierungsmitteln gefördert.

Neue Mittel speziell für die Tourismuswirtschaft sind allerdings aktuell nicht vorgesehen.

Der Förderwegweiser des Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes zeigt Ihnen Fördermaßnahmen im Tourismus auf.

Die Auswahl der Mitglieder orientiert sich an den Initiativen, die in den Arbeitsgruppen bearbeitet werden. Dabei wurde auf eine ausgewogene Besetzung mit Branchenvertretern aus unterschiedlichen Segmenten, Bund, Ländern, Destinationen und Wissenschaft geachtet, damit die Expertise im breiten Spektrum des Tourismus so weit wie möglich abgebildet werden kann. Im Sinne einer effizienten Gesprächskultur und Umsetzung der Initiativen soll die Größe der Arbeitsgruppen und Länge der Mitgliedschaften begrenzt bleiben. Eine Einbindung weiterer Expertinnen und Experten in die einzelnen Arbeitspakete ist aber über die ständigen Arbeitsgruppenmitglieder hinaus möglich und ausdrücklich erwünscht.

Vorschläge zu geplanten oder bereits laufenden Initiativen zur Behandlung in den Arbeitsgruppen, die einen gewissen Reifegrad haben und sich selbst tragen oder deren Förderung bereits geklärt ist, können über die Initiativenskizze eingereicht werden. Bei einem Interesse an Mitarbeit oder an einer Initiativenskizze wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Möglichkeiten zur Mitarbeit

Die Geschäftsstelle der „Nationalen Plattform Zukunft des Tourismus“ ist für die Arbeitsplanung, Arbeitsorganisation und Aufbereitung von Arbeitsergebnissen sowie für die interne und externe Kommunikation der Plattform zuständig.

Die inhaltliche Steuerung liegt beim BMWK als federführendem Ressort.

Jeder Arbeitsgruppe sind mehrere Arbeitspakete zugeordnet. Zu diesen Arbeitspaketen werden konkrete Initiativen bearbeitet. Dabei bestimmt jede Initiative aus ihrer Mitte eine Leitung. Diese Person steuert die Arbeit zu der Initiative und treibt die Arbeitsfortschritte mit Unterstützung der Geschäftsstelle voran.

Die Arbeitsgruppen treffen sich zweimal jährlich zu Sitzungen. Zwischen den Sitzungen arbeiten die Mitwirkenden an den einzelnen Initiativen in agilen Formaten mithilfe der Kollaborationsplattform BSCW-Social. Der Arbeitsstand der Initiativen wird zweimal jährlich in den Arbeitsgruppen-Sitzungen vorgestellt. Außerdem werden alle Ergebnisse und Meilensteine zweimal jährlich dem Lenkungskreis vorgelegt, der als Multiplikator sicherstellt, dass die erarbeiteten Initiativen einen breiten Konsens finden und eine große Öffentlichkeitswirkung entfalten.

Neben den geeigneten Rahmenbedingungen für den nationalen Tourismus will die NTS auch das internationale Reisen in den Blick nehmen. Denn der internationale Tourismus steht nicht nur für Erholung, Bildung und Erlebnis, sondern auch für einen friedlichen Austausch zwischen Kulturen, der gerade in diesen Zeiten besonders wertvoll ist. Darüber hinaus spielt der Tourismus in vielen Ländern eine wichtige Rolle für Wirtschaft und Gesellschaft.

Viele Arbeitspakete schließen deshalb sowohl den Inbound- und Binnentourismus als auch den Outbound-Tourismus ein. Wir freuen uns über Ihre Vorschläge von Initiativen, die auch den Outbound-Tourismus betreffen.