Antworten auf Ihre Fragen

Im Tourismus bewegen wir uns in einem komplexen Zuständigkeitsgefüge innerhalb des Bundes und zwischen Bund und Ländern, das den Tourismus als Querschnittsbranche prägt.

Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern ist vom Grundgesetz vorgegeben. Die Länder sind für Entwicklung und Vermarktung des Tourismus zuständig. Praktisch jedes Bundesland hat eine eigene Tourismusstrategie. Der Bund sorgt für geeignete Rahmenbedingungen, damit die Unternehmen gut wirtschaften können, vertritt die Interessen der deutschen Tourismuswirtschaft nach außen (v.a. EU und internationale Gremien) und nimmt eine koordinierende Funktion ein.

Auf Ebene des Bundes werden die für den Tourismus maßgeblichen Zukunftsaufgaben branchenübergreifend adressiert – so etwa beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz, bei der Allianz für Aus- und Weiterbildung, bei den Initiativen der Bundesregierung für einen klimafreundlicheren Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr, bei der Gigabitstrategie oder der Breitbandförderung.

Alle bestehenden Verantwortungsbereiche der verschiedenen Ressorts wie auch der Länder und Kommunen bleiben von der Arbeit der Plattform unangetastet.

Förderpolitik dient bestimmten Zielen, etwa dem Klimaschutz oder der Entwicklung ländlicher Räume, und ist notwendigerweise branchenübergreifend angelegt. Dies schließt nicht aus, dass Fördergelder genutzt werden können und sollen, um diese Ziele zum Wohle der Tourismuswirtschaft voranzutreiben. Das gilt z. B. für Mittel aus der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) oder der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW). Daneben werden aber auch tourismusspezifische Vorhaben mit eigenen Finanzierungsmitteln gefördert.

Neue Mittel speziell für die Tourismuswirtschaft sind allerdings aktuell nicht vorgesehen.

Der Förderwegweiserdes Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes zeigt Ihnen Fördermaßnahmen im Tourismus auf.

Die Geschäftsstelle der „Nationalen Plattform Zukunft des Tourismus“ ist für die Arbeitsplanung, Arbeitsorganisation und Aufbereitung von Arbeitsergebnissen sowie für die interne und externe Kommunikation der Plattform zuständig.

Die inhaltliche Steuerung liegt beim BMWE als federführendem Ressort.

Neben den geeigneten Rahmenbedingungen für den nationalen Tourismus will die NTS auch das internationale Reisen in den Blick nehmen. Denn der internationale Tourismus steht nicht nur für Erholung, Bildung und Erlebnis, sondern auch für einen friedlichen Austausch zwischen Kulturen, der gerade in diesen Zeiten besonders wertvoll ist. Darüber hinaus spielt der Tourismus in vielen Ländern eine wichtige Rolle für Wirtschaft und Gesellschaft.

Viele Arbeitspakete schließen deshalb sowohl den Inbound- und Binnentourismus als auch den Outbound-Tourismus ein. Wir freuen uns über Ihre Vorschläge von Initiativen, die auch den Outbound-Tourismus betreffen.